Was kostet - was bietet eine Mitgliedschaft im BSV Heinsberg

Kurzinformationen

Mitglied des „Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.“ (BSV HS) kann grundsätzlich jede blinde oder hochgradig sehbehinderte Person werden, die lediglich die von den Mitgliedern festgelegte Vereinssatzung (kann angefordert werden) anerkennt und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von z. Z. 72,00 € entrichtet.
Jugendliche unter 18 Jahren und Heimbewohner zahlen die Hälfte; den halben Jahresmitgliedsbeitrag zahlen im Beitrittsjahr auch Personen, die in der 2. Jahreshälfte dem Verein beitreten.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich oder mündlich erklärt werden.

Da wir zu Beginn eines jeden Jahres von den 72 bzw. 36 € Mitgliedsbeitrag pro Mitglied 52 € an den Landes- und Bundesverband abzuführen haben, ist bei einem Vereinsaustritt für das Austrittsjahr jedoch noch der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Als Mitglied des BSV HS hat das Mitglied Anspruch auf alle Leistungen des Vereins:
Z.B. Auskünfte, Informationen, Beratung, Betreuung; Abschluss einer wesentlich günstigeren Privathaftpflicht-Versicherung (Jahresbeitrag z. Z. 35,00 €);
Erhalt von Präsenten bei Vereinsjubiläen, runden Geburtstagen, grüne, Silber- oder Goldhochzeit usw.

Selbstverständlich hat ein Mitglied - und eine Begleitperson - das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, z.B. Versammlungen, Vereinsausflügen, Sommer- oder Herbstfest, Weihnachtsfeier usw.. Die finanziellen Aufwendungen derartiger Veranstaltungen, z.B. Busfahrt, Mittag- oder Abendessen, Kaffee und Kuchen, sind für das Mitglied und eine Begleitperson grundsätzlich kostenlos und werden aus der Vereinskasse gezahlt.

Wegen der hohen Resonanz soll noch auf unsere alljährliche Weihnachtsfeier, an der stets zahlreiche Mitglieder, Begleitpersonen und gäste teilnehmen, verwiesen werden, bei der unsere Mitglieder nicht nur ein Weihnachtspräsent erhalten, sondern ihnen auch ein Festprogramm geboten wird.

An Literatur interessierte Mitglieder haben ferner die Möglichkeit, bei der Westdeutschen Blindenhörbücherei kostenlos Hörbücher, die von geschulten Sprechern oder ehrenamtlichen Schauspielern auf CD (MP3-Daisy-Format) gelesen wurden, auszuleihen. Es stehen über 27.000 Titel zur Ausleihe bereit, z.B. Klassiker, Lyrik, Liebe-, Heimat-, Kriminal-, Kriegsromane usw., Hörspiele, Reiseberichte, Fachbücher, Hörzeitschriften u.v.m.
Der Versand und Rückversand der Hörbücher ist kostenlos (Blindensendung).

Über die "DBSV-Karte", die jedem Vereinsmitglied zugesandt wird, können die Mitglieder attraktive Vergünstigungen z.B. beim Kauf von Hilfsmitteln usw. erhalten.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband gibt monatlich - außer im August - eine CD heraus, die jeder, der einem Blindenverein angehört, kostenlos beziehen kann. Sie enthält äußerst umfassende Informationen des Deutschen Blindenverbandes und der angeschlossenen Landesverbände, natürlich auch des für uns zustäündigen BSVN.

Wünschen Sie nähere Informationen, rufen Sie uns an; wir informieren Sie gern.

Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.
Anschrift, Telefon und Fax sowie weitere Informationen finden Sie im Impressum.


 
 

Rat und Hilfe

Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung ist für die betroffenen Menschen insbesondere zu Beginn ihrer Behinderung fast stets mit großen Sorgen, Problemen und Ängsten verbunden. Weniger die Blindheit oder Sehbehinderung selbst, sondern vielmehr noch die daraus resultierenden und für die plötzlich Betroffenen schier unüberwindbaren, unlösbaren
und nicht mehr zu bewältigenden Dinge des beruflichen und alltäglichen Lebens. Die Reaktion auf eine solche krankheits-, alters- oder unfallbedingte allmähliche oder plötzliche Erblindung oder auch nur hochgradige Sehbehinderung ist zunächst meist Verzweiflung und Resignation; selbst liebevolle Fürsorge und Hilfsbereitschaft nächster Angehöriger und Freunde vermögen hier meist nur ein wenig Trost, aber kaum Hilfe zu geben, da sie mit den behinderungsspezifischen Problemen und deren Lösungsmöglichkeiten nicht vertraut sind.

Wo finden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen Rat und Hilfe

Gezielte Hilfe und umfassende Beratung und Informationen erhalten derart Betroffene von Personen, die im Laufe von Jahren und Jahrzehnten gelernt und Erfahrungen gesammelt haben - ebenfalls von Gleichbehinderten - ihre Behinderung weitestgehend zu meistern; ehrenamtlich tätige Personen, die sich (bereits vor mehr als 100 Jahren) zu gemeinnützigen Selbsthilfegruppen, Vereinen, Landes- und Bundesverbänden,
Organisationen, Interessengruppen usw. zusammengeschlossen haben. Ihre selbstgestellte Aufgabe ist es, blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen zu helfen, sie von ihrem reichen Erfahrungsschatz profitieren zu lassen, d. h., dort möglichst übergangslos Hilfe anzubieten und
zu leisten, wo der Medizin und dem Können des Arztes Grenzen gesetzt sind.

Rat und Hilfe auch im Kreis Heinsberg

Ansprechpartner für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen im Kreis Heinsberg ist der "Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V." Er ist ordentliches Mitglied des Blinden- und Sehbehinhdertenverbandes Nordrhein (BSVN) und des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) sowie des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV). Insofern können wir nicht nur auf unser lokales Leistungs- und Informationsangebot zurückgreifen, sondern auch auf das Angebot leistungsstarker Landes- und Bundesverbände und Institutionen.

Kontaktprobleme

Nachdem der erblindete oder vielleicht zunehmend hochgradig sehbehinderte Mensch und/oder dessen Angehörige den "ersten Schrecken" ihrer Behinderung überwunden haben, versuchen sie meist, durch Kontaktaufnahme zu Gleichbehinderten, Möglichkeiten zumindest zur Teilweisen "Integration" zu finden. Aus langjähriger Erfahrung und von Personen, die
diesen Kontakt zu uns gefunden haben, wissen wir, dass dies oftmals erst über viele Umwege der Fall war; die Dunkelziffer derer, die diesen Kontakt bis dato vergebens suchen, lässt sich daher allenfalls erahnen. Dies liegt sicherlich auch daran, dass sowohl Betroffene als
auch Angehörige bislang mit dem Problem Blindheit/Sehbehinderung nicht konfrontiert wurden und daher meist gar nicht wissen, dass es derart blindenspezifische Vereine und Institutionen gibt und daher natürlich auch nicht nach solchen Ansprechpartnern und Kontaktadressen suchen.

Zusammenarbeit zum Wohle der Betroffenen

Um diese Kontaktschwelle zu beseitigen, ist es erforderlich, dass auf der einen Seite Ärzte, Kliniken usw. und auf der anderen Seite Selbsthilfeinstitutionen Hand in Hand arbeiten; dass dort, wo die medizinischen Möglichkeiten erschöpft sind, die blindheitsspezifische Beratung, Rehabilitation und Integration möglichst übergangslos einsetzt. Das Wichtigste für einen erblindeten, aber auch hochgradig sehbehinderten oder von Blindheit bedrohten Menschen sind dabei zunächst nicht einmal die umfangreichen Leistungen, die Blindenvereine und -verbände usw. den Betroffenen bieten können, sondern zunächst einmal der Kontakt selbst, der Kontakt zu Gleichbehinderten, die ihm zeigen und vorleben können, wie sie trotz Behinderung ihr Leben auch in Zukunft - sicherlich nicht problemlos - "meistern" oder zumindest sinnvoller, ausgefüllter und somit ausgeglichener gestalten können.