Orientierung und Mobilität mit dem Blindenlangstock
- Zur Sicherheit immer einen Schritt voraus -
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, daß eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht. In diesem Beitrag wird ein Schulungsprogramm vorgestellt, das den blinden oder sehbehinderten Menschen in die Lage versetzen soll, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbständig und sicher fortzubewegen.
Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) ist es, Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Gebrauch des weißen Langstockes als Orientierungshilfe und Verkehrsschutzmittel zu unterweisen.
Der weiße Langstock ist ein Hilfsmittel, das bei richtigem Gebrauch geeignet ist, die durch Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Bewegungsbeeinträchtigung so weit wie möglich auszugleichen.
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen.
Das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Während es für die eine Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muß die andere Person Einkäufe in der nahen Wohnumgebung tätigen oder in einer Großstadt über verkehrsreiche Kreuzungen gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen. In all diesen Fällen sind eine genaue Vorstellung vom Aufbau der Umwelt und die Kenntnis geeigneter Verhaltensweisen notwendig, um eine sichere und zielgerechte Fortbewegung zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, wird die Schulung in O&M stets als Einzelunterricht durchgeführt. Sie umfaßt in der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden.
Faktoren wie Alter, Vorerfahrung (geburtsblind, späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), Bedarf, psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u.a.m. können die Stundenzahl nach
unten oder nach oben entsprechend verschieben.
Manchmal ist es auch sinnvoll, die Inhalte in Intervallen zu vermitteln, zwischen denen z. B. einige Wochen liegen können, um das bis dahin Erlernte umzusetzen. So ist auch ein vorläufiger Abschluß nach deutlich weniger Stunden möglich, wenn nicht alle Inhalte vermittelt werden müssen.
Nach einschneidenden Veränderungen, z. B. Verschlechterung (Nachlassen) des noch vorhandenen Sehvermögens, Beeinträchtigung anderer Sinne oder ein anderes Wohnumfeld (Baumaßnahme, Umzug, neue Verkehrsmittel) kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und sie auf die veränderte Lebenssituation neu abzustimmen.
In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort des Blinden oder hochgradig Sehbehinderten statt. Der Lehrer bzw. die Lehrerin für O&M kommt dann nach Absprache, z. B. zwei- oder dreimal pro Woche zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten.
Außerdem gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, an einem mehrwöchigen Intensivkurs an einer Blindeneinrichtung mit anschließender mehrtägiger Einweisung in die Besonderheiten des eigenen Wohnortes teilzunehmen.
Blinde und sehbehinderte Kinder sollten an den Schulen Unterricht in O&M erhalten. Eine frühe und ausführliche Förderung in O&M ermöglicht später z. B. die räumlichen Vorstellungen, die für die selbständige Fortbewegung mit dem Langstock notwendig sind. Lesen Sie auch hierzu einen separaten Beitrag in dieser Broschüre!
Was kann man lernen?
Optimale Ausnutzung eines noch vorhandenen Sehvermögens:
Dies kann den Gebrauch optischer Sehhilfen (Monokular, Lupe, Kantenfiltergläser) mit einschließen.
Sensibilisierung der übrigen Sinne:
Ziel einer solchen intensiven Sinnesschulung ist es, möglichst viele Umweltreize auch ohne die Augen bewußt wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und daraus ein situationsentsprechendes Verhalten für sich als blinde(r) oder sehbehinderte(r) Verkehrsteilnehmer(in) abzuleiten.
Entwicklung von Konzepten sowie eines Umweltverständnisses:
Gelernt werden hier z. B. der Aufbau eines Hauses, einer Straße mit beidseitigem Gehweg, einer Straßenkreuzung, einer U-Bahn-Station oder eines Kaufhauses.
Verbesserung grundlegender Orientierungsfertigkeiten:
Gefördert werden sollen Körperbewußtsein, Zeitgefühl, Raumvorstellung (Aufbau einer "geistigen Landkarte"), ebenso wie der Umgang mit Passanten und das Erfragen von Informationen.
Schutz des eigenen Körpers:
Kernstück ist das Erlernen verschiedener Techniken im Gebrauch des weißen Langstockes. Dieser, etwa bis zum Brustbein reichende Stock (daher die Bezeichnung Langstock im Vergleich zum Stütz-, Krück- oder Taststock), wird beim Gehen rhythmisch vor dem Körper hin und her gependelt. Der Langstock ist stets einen Schritt voraus und zeigt somit Gefahren oder Orientierungspunkte rechtzeitig an (z. B. Bordsteinkanten, Treppen, Absperrungen, Ampelpfosten). Die Übungen zum Schutz des eigenen Körpers beginnen jedoch mit der Vermittlung von Bewegungsabläufen, die helfen, sich auch ohne Langstock in Räumen oder Gebäuden oder mit Hilfe eines sehenden Begleiters fortzubewegen. Zusätzlich kann der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel als Ergänzung zum weißen Langstock vermittelt werden.
Analyse des Verkehrsgeschehens:
Verkehrsabläufe und sich daraus ergebende Gefahren sollen erkannt und beurteilt werden, so daß ein sicheres Fortbewegen im Verkehrsgeschehen möglich ist. Die Schulung in O&M ist daher in vielen Fällen auch eine wichtige Voraussetzung für das Gehen mit dem Blindenführhund.
Zum Umgang und Einsatz eines Blindenführhundes als O&M-Hilfsmittel lesen Sie auch einen separaten Beitrag in dieser Broschüre!
Und die Praxis?
Nach dem Erlernen grundlegender Körperschutztechniken und Orientierungsfertigkeiten beginnt die Unterweisung im Gebrauch des Langstockes meist in einem Gebäude. Danach folgen Orientierung und Mobilität in einem ruhigen Wohngebiet, dann in einem Einkaufsviertel mit lebhaftem Fußgänger- und Straßenverkehr, schließlich in der Innenstadt und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Außerdem wird die Orientierung in der unmittelbaren Wohnumgebung geübt.
Ein Schwerpunkt ist dabei die Neuorientierung nach "Verlaufen". Dazu kann es notwendig sein, tastbare Pläne oder Modelle eines bestimmten Gebietes zu erstellen, um Ihnen eine "geistige Landkarte" Ihrer Umgebung zu vermitteln.
Auch hochgradig Sehbehinderte nutzen den weißen Langstock, um z. B. Hindernisse und Stufen zu erkennen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, das noch vorhandene Sehvermögen auf die Orientierung in der Umwelt zu konzentrieren, und genau dies wird geschult.
Es kann sein, daß der Einsatz des Langstockes zum Erkennen von Hindernissen oder Stufen bei guten Lichtverhältnissen nicht zu jeder Zeit notwendig ist. Dann erfolgt die Schulung in O&M u. a. bei ungünstiger Beleuchtung (Dämmerung, Nacht, Blendung z. B. durch Schnee oder Sonne...)
Der weiße Stock muß jedoch immer sichtbar als Verkehrsschutzzeichen mitgeführt werden (Paragraph 1 Straßenverkehrsordnung -StVO).
Die Kosten für die Schulung in O&M werden von den gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen übernommen - als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels "Blindenlangstock". Es handelt sich also um eine Leistung nach Paragraph 33, Absatz 1, Satz 2 Sozialgesetzbuch V - SGB V.
Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung oder ein Attest erforderlich, in dem die Notwendigkeit der Schulung in O&M bescheinigt wird.
Wenn keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kommt als Kostenträger die Sozialhilfe in Frage. Wird eine zusätzliche Schulung in O&M für den Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt oder die Hauptfürsorgestelle als Kostenträger zuständig sein. Für eine Schulung in O&M nach einer Erblindung infolge eines Arbeitsunfalles übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein. Er berät Sie in allen Sie interessierenden Fragen zum O&M-Training und vermittelt Ihnen Kontaktadressen zu Mobilitätslehrer(in) in Ihrer Nähe. Auch hilft man Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme durch den für Sie zuständigen Kostenträger.
Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern:
Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.
(Anschrift und Telefon siehe Impressum)