Schon bei den einfachsten Handgriffen hat jemand, dessen Sehvermögen sich plötzlich stark verschlechtert hat oder der sogar völlig erblindet ist, größte Schwierigkeiten; und diese ziehen sich durch den gesamten Tagesablauf. Fast nichts kann mehr so gemacht werden wie früher; spontan, schnell, ohne nachzudenken.
- Eine Tasse Kaffee eingießen;
- Fingernägel pflegen;
- einen Scheck ausschreiben;
- mit Bargeld bezahlen;
- Fleisch schneiden;
- das passende Hemd zum Anzug aussuchen;
- eine warme Mahlzeit zubereiten;
- den Fußboden reinigen;
- einen Knopf annähen;
- Schuhe putzen .....
Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen haben durch eine Zusatzausbildung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um Blinden und Sehbehinderten „Lebenspraktische Fähigkeiten“ vermitteln zu können.
Das LPF-Training ist ein Angebot für
- Geburtsblinde und späterblindete Menschen;
- Sehbehinderte;
- Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlichen Behinderungen, unabhängig vom Lebensalter.
Vor Unterrichtsbeginn führt eine Rehabilitationsfachkraft mit dem jeweiligen Interessenten ein kostenloses beratendes Gespräch. Die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Inhalt und den Umfang des Unterrichts, der auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Das LPF-Training erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.
Was wird - je nach persönlichem Bedarf und Geschick - vermittelt? Zum Beispiel:
- Kochen: Messen, Wiegen, Schneiden, Schälen, Umgang mit Hitze...
- Essensfertigkeiten: verschiedene Handhabung des Bestecks (Schiebe- und Schneidehaltung), Servieren, Eingießen, Brot schneiden...
- Haushalt: Verschiedene Flächen systematisch säubern, Geschirr spülen, Betten beziehen...
- Nähen: Umgang mit der Schere, Faden einfädeln, Knöpfe annähen, verschiedene Nähstiche, Nähen mit der Nähmaschine...
- Kleiderpflege: Kleidung auf den Bügel hängen, Feinwäsche waschen und aufhängen, Bügeln, Schuhe putzen...
- Körperpflege: Zahnpflege, Haarpflege, Handpflege, Hygiene, Kosmetik...
- Häusliche Reparaturen: Umgang mit verschiedenen Werkzeugen, Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen...
- Kennenlernen und Gebrauch spezieller Hilfsmittel
- Kommunikationsfertigkeiten: Umgang mit dem Telefon, Umgang mit Münzen und Geldscheinen, Blindenschrift-Tastübungen zum Punktschriftlesen, schreiben der eigenen Handschrift, üben der Unterschrift, Umgang mit Lesegeräten ...
Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (Paragraphen 39/40 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG) die Kosten, allerdings abhängig von Einkommen und Vermögen. Anträge auf entsprechende Kostenübernahme können von uns
für Sie gestellt werden.
„Lebenspraktische Fähigkeiten“ kann man also wieder zurückgewinnen bzw. neu erlernen. Das Training ist ein Weg der kleinen Schritte, doch wer sie geht, kommt an sein Ziel. Gehen auch Sie vom "Jetzt geht gar nichts mehr" zum "Das kann ich schon wieder allein".
Darum: Haben auch Sie den Mut; packen Sie es an; Sie können nur gewinnen: Ein Stück mehr an Selbständigkeit, Selbstbewußtsein und Lebensfreude.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren örtlichen Blinden- und
Sehbehindertenverein. Er berät Sie in allen Sie interessierenden Fragen zum LPF-Training und vermittelt Ihnen Kontaktadressen zu LPF-Lehrer(in) in Ihrer Nähe. Auch hilft man Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme durch den für Sie zuständigen Kostenträger.
Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern:
Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.
Anschrift und Telefon siehe Impressum)