Rechtsform, Struktur und Zweck des Vereins, Mitgliedschaft
Der "Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V." ist ein beim Amtsgericht Aachen ins Vereinsregister eingetragener Verein (e. V.).
Er ist zudem vom Finanzamt Geilenkirchen als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Zusammen mit 27 weiteren zum Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Köln gehörenden Vereinen bildet er den "Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V." (BSVN) mit Sitz in Meerbusch, über den er dem Spitzenverband der Blinden und Sehbehinderten Deutschlands, dem "Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V." (DBSV) mit Sitz in Berlin angeschlossen ist.
Ferner ist der Verein ordentliches Mitglied des "Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes" (DPWV).
Der Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Er fördert die gesellschaftliche und berufliche Integration blinder, hochgradig oder stark sehbehinderter oder von Blindheit bedrohter Personen sowie die kulturellen Belange seiner Mitglieder, insbesondere durch:
1. soziale und berufliche Rehabilitation,
2. Beratung über Hilfsmittel,
3. Verbesserung der Mobilität Sehgeschädigter,
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
5. Förderung kultureller, geselliger und sportlicher Interessen,
6. Öffentlichkeitsarbeit,
7. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
Der Verein ist eine Beratungsstelle im Bereich der Sozialgesetzgebung. Seine Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Beratung sehgeschädigter Personen.
Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist religiös, weltanschaulich und politisch neutral. Er enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Betätigung.
Mitglied des Vereins kann jeder/jede blinde, hochgradig oder stark sehbehinderte oder von Blindheit bedrohte Person werden, die ihren Wohnsitz im Kreis Heinsberg (oder dessen Randgebiet) hat.
Aufgaben, Zielsetzungen, Leistungen und Angebote des Vereins
Der Verein führt über das gesamte Jahr eine Anzahl von Veranstaltungen in vielseitiger Form durch. So finden neben 1 - 2 "offiziellen" Vereinsversammlungen z.B. statt:
ein oder zwei Ausflüge im Jahr, ein Herbst- oder Sommerfest sowie eine besinnliche vorweihnachtliche Feier.
Der Verein berät den oben genannten Personenkreis in allen die Blindheit und Sehbehinderung betreffenden Fragen und den damit verbundenen Folgen und Problemen.
So informiert er seine Mitglieder beispielsweise umfassend über blindenspezifische Lehrgänge und Rehabilitationsmaßnahmen, Neuerungen zum Sozialrecht, aktuelle Urteile, z.B. zu Strittigen Rechtsfragen bezüglich Übernahme von Kosten für blindenspezifische Hilfsmittel wie Vorlesesysteme per Großschrift oder Sprachausgabe oder einen Blindenführhund usw. und leistet oder vermittelt
fachlichen Beistand zu diesbezüglichen Fragen und Problemen.
Auch diesbezüglich können seitens des Vereins gewisse Grundkenntnisse vermittelt werden, die in späteren speziellen Lehrgängen, z.B. LPF- oder Reha-Lehrgang,O &M-Training, vervollständigt werden können.
Über unseren Landes- und/oder Bundesverband kommen unsere Mitglieder
in den Genuss weiterer Vergünstigungen, z.B.:
- Nutzung der Blindenhörbücherei (WBH) in Münster, bei der z. Z.
etwa 27.000 auf CD gelesene Hörbücher jeglicher Fachrichtungen
kostenlos ausgeliehen werden können,
- Abschluss von Versicherungen zu erheblich günstigeren Konditionen,
- Speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnittene Kur- und Erholungshotels ermöglichen einen Aufenthalt mit, aber auch ohne Begleitperson.
- Zudem werden teilweise Preisermäßigungen, z.B. bei Seniorenerholungs-
Oder Taubblinden-Erholungs- oder Rehabilitations-Maßnahmen usw., gewährt.
- In bestimmten Fällen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband Rechtsberatung und Rechtshilfe, z.B. bei Grundsatzentscheidungen vor Sozialgerichten.
Des weiteren werden zahlreiche Veranstaltungen und Seminare über den Bundes- oder Landes-Blinden- und Sehbehindertenverband angeboten, z.B. EDV-Kurse, Senioren- und Taubblinden-Erholung, Frauenseminare, nationale und internationale Jugendtreffs, Lehrgänge zur sozialen Rehabilitation (Reha) oder zum Erlernen/wiedererlernen "lebenspraktischer Fertigkeiten" (LPF) u.v.m.
Auch sportliche Aktivitäten werden seitens des Vereins und/oder des Bundes- und Landes-Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Behindertensportverbandes gefördert.
Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern:
Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e. V.
(Anschrift und Telefon siehe Impressum)